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Zahlungen an öffentlichen Behörden

Haben Sie eine Rechnung von einer öffentlichen Behörde empfangen, beachten Sie bitte bevor Sie die Rechnung bezahlen, wer der Absender ist.

Falls es sich um eine Steuerzahlung handelt, müssen eventuelle Fragen an Skat gerichtet werden. Die Kommune kann Ihnen in diesem Fall nicht helfen.

Handelt es sich um eine Rechnung von der Kommune, die Sie im Moment nicht bezahlen können, wenden Sie sich bitte sofort an Ihrem Bürgerservicezenter. Oft wird es möglich sein, die Rechnung in Teilzahlungen über einen Zeitraum zu bezahlen.

Wenn Sie Rechnungen von öffentlichen Behörden nicht bezahlen, stehen folgende Konsequenzen bevor:
  • Sie erhalten eine Mahnung
  • Ihr Arbeitgeber wird gebeten ein Teil Ihres Lohnes zurückzuhalten
  • Sie werden im landesweiten Schuldnerregister eingetragen
  • Teile Ihres Eigentums können beschlagnahmt werden

Solche Unannehmlichkeiten sollten im Interesse aller vermieden werden. Wir raten Ihnen deshalb dazu, Ihre Zahlungen bei der Zahlungsservice der Banken und Sparkassen, PBS, anzumelden. Damit sichern Sie sich, dass Ihre Rechnungen immer rechtzeitig bezahlt werden. Und dabei sparen Sie noch Zeit.

Auch mit Homebanking können Sie Zahlungen an Slagelse Kommune überweisen. Die Kontonummer ist 0524 2301017 (Sparkasse Sjælland) oder Giro nummer 10184568.

Bitte beachten Sie, dass es in keinem Fall möglich ist Zahlungen direkt und im Bargeld an die Kommune zu unternehmen.

Zahlungen von einer öffentlichen Behörde an Ihnen werden an Ihrem NemKonto überwiesen. Das NemKonto ist eins Ihrer normalen Konten in Ihrer Bank oder Sparkasse.

Sidst opdateret 11. februar 2010
Printet fra www.slagelse.dk 31. juli 2010.
Ophavsretten tilhører Slagelse Kommune. Informationerne må alene bruges til egen og ikke kommerciel brug. Siden kan findes på adressen www.slagelse.dk/Borgerservicecentre/Deutsch/Zahlungen.htm